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Existenzgründung | Selbstständig im Internet - Formen
Selbstständig im Internet - für viele eine verlockende Vorstellung. Nachdem der erste, grobe Fahrplan mittels
Checkliste erstellt wurde, geht es zunächst um die Klärung als was man sich
selbstständig machen möchte. Für motivierte Existenzgründer, welche sich verstärkt im Internet selbstständig
machen wollen, sind insbesondere die Formen des Freiberuflers, des Gewerbetreibenden, des Pauschalisten,
des freien Mitarbeiters, des Projektarbeiters, virtuelle Teams, des Handels- vertreters & die nebenberufliche Existenzgründung
vorrangig von Interesse. Es gibt auch noch weitere Formen wie die des Subunternehmers, des Interimsmanager sowie
Franchise-Nehmers und Unternehmensbeteiligungen.
DER FREIBERUFLER
Wer in Deutschland freiberuflich seinen Unterhalt erwirbt, besitzt einige Privilegien gegenüber anderen Formen der
Selbstständigkeit. Hierunter zählen steuerliche Vorteile, z.B. das keine Gewerbesteuer an das Finanzamt gezahlt werden
muss und somit auch kein Gewerbeschein notwendig ist. Zudem reicht es aus, eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung
zu erstellen. Doppelte Buchführung ist demnach nicht erforderlich. Zur Gruppe der Freiberufler gehören vorwiegend Personen
mit akademischem Abschluss. Vor allem Ärzte, Architekten, Juristen, Steuerberater, Journalisten, Designer sind die klassischen
Vertreter, aber auch andere Berufe zählen hierzu. In den meisten Fällen qualifiziert der absolvierte Studiengang zur einer
Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich, manchmal genügt jedoch eine Ausbildung, für die ein Nachweis zu erbringen ist.
Freiberufler arbeiten typischerweise als Einzelunternehmer oder schließen sich zu einer sogenannten Sozietät (überwiegend
Anwälte und Steuerberater) zusammen. Beachten Sie bitte, dass eine Abgrenzung zum Gewerbetreibenden im Einzelfall nicht
immer klar ist und zu Komplikationen führen kann. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld, ob Sie davon betroffen sind.
DER GEWERBETREIBENDE
Die Unterscheidung in Gewerbetreibenden und Freiberufler wird speziell nur im deutschsprachigen Raum vorgenommen. Ursprünglich
diente diese Trennung dazu, höhere Steuern von Gewerbetreibenden einzufordern, um für entstehende Umweltverschmutzungen aufzukommen.
Den größten Teil bildeten bis Anfang/ Mitte des letzten Jahrhunderts die Berufsgruppen des Handwerks. Durch den Wandel zur
Dienstleistungsgesellschaft müssen inzwischen auch kleinere Kaufleute und im Handel tätige Unternehmer Ihrer Steuerpflicht in
Form einer Gewerbesteuer nachkommen. Ab einer bestimmten Höhe an Einnahmen sind Gewerbetreibende zudem verpflichtet, eine doppelte
Buchführung durchzuführen. Sie zeichnet ein genaueres Abbild des Firmenwertes, ist demnach aber auch aufwendiger als die einfache
Einnahme-Überschuss-Rechnung. Mit dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie ebenfalls zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die
genaue Regelung hängt von Umsatz- und Gewinnverläufen ab. Aktuell zählen Sie bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro als
Kleingewerbetreibender, wofür Sie keine doppelte Buchführung benötigen, aber auch keine Umsatzsteuer verrechnen können. Mehr
Informationen dazu finden Sie hier.
Gewerbe melden Sie meist auf den zuständigen Ordnungsämtern Ihrer Stadt oder Gemeinde an. Hierfür ist eine geringe Gebühr
zwischen 15 Euro und 50 Euro fällig. Gewisse Gewerbe (z.B. Gastronomie) bedürfen einer Bewilligung durch das zuständige Amt.
Auch dürfen Sie in vielen handwerklichen Berufen erst als Gewerbetreibender auftreten, wenn Sie die Bedingungen für den Status
als Meister erfüllt haben. Informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Handwerkskammer oder im Internet.
DER PAUSCHALIST (FESTER FREIER)
Diese etwas seltenere Form ähnelt dem eines freien Mitarbeiters. Sie haben aber mehr Rechte und erhalten eine feste Entlohnung.
Da der Pauschalist demnach auch pauschal eigene Kapazitäten (Zeit, Arbeitskraft) vorhalten muss, ist es kaum möglich, für einen
weiteren Betrieb Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsverhältnis ist arbeitnehmerähnlich und wird per Vertrag besiegelt,
worin auch Kündigungsfristen gesetzt werden können. Der Arbeitgeber garantiert zudem ein festes Auftragsverhältnis.
FREIE MITARBEIT
Von der Aufgabenausfüllung unterscheidet sich der freie Mitarbeiter kaum vom Angestellten eines Unternehmens. Möglicherweise besitzen
Sie auch einen eigenen Arbeitsplatz. Der Unterschied zu einer Festanstellung liegt lediglich darin, dass Sie keinen Arbeitsvertrag
haben und für mehrere Unternehmen tätig sein können. Vorteile bestehen vorwiegend auf Unternehmensseite - es werden keine
Sozialbeiträge abgeführt und der Kündigungsschutz greift nicht. Auch verfällt nach vier Jahren freier Mitarbeit der Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Langfristig ist diese Form der Selbstständigkeit demnach keine gute Option. Im Einzelfall oder übergangsweise
kann Sie jedoch von Nutzem sein, z.B. bei möglicher Übernahme oder um wirtschaftlich schwierige Zeiten zu überleben. In der Praxis
ist diese Form meist im Journalismus, der PR- und Werbeindustrie vorzufinden. Auf den ersten Blick ist die freie Mitarbeit, auch
wenn Sie steuerrechtlich so behandelt wird, keine wirkliche Form der Selbstständigkeit. Aus ihr kann sich aber eine entwickeln.
Schaffen Sie es mehr Auftraggeber zu akquirieren, können Sie langfristig als Freiberufler oder Gewerbetreibender am Ausbau Ihrer
Existenz arbeiten.
DER PROJEKTARBEITER
Sehr weit verbreitet ist die Position des Projektleiters in der IT-Branche. Hierbei sind die Aufträge in zeitlich überschaubaren
Rahmen gehalten. Dabei kann der Projektleiter verschiedene Positionen einnehmen und besitzt ein überschaubares Wissen der meisten
Bereiche, welche das Projekt berührt. Üblich ist die Arbeit im Unternehmen vor Ort, wobei der Projektleiter Freiberufler oder
Gewerbetreibende ist.
VIRTUELLE TEAMS
Die Zahl virtueller Teams steigt, da sie von besonders flexiblem Charakters sind. Vorwiegend entstehen sie im Bereich der
Informationstechnologie und Kommunikation. Meist bringen sich mehrere Personen gleichberechtigt in ein Projekt mit ein, z.B.
den Aufbau einer Website. Die Arbeit erfolgt über den virtuellen Raum - also dem Internet. Somit besteht keine Ortsgebundenheit
und die Zeiteinteilung ist in Grenzen frei wählbar. Trotz dieser Vorteile gilt es einen Nachteil zu bedenken. Direkter
zwischenmenschlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht wird auf Dauer vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Bindung der
Geschäftspartner weniger stark ausgeprägt ist, wie üblich praktiziert. Vereinbarungen und Absprachen verlieren dadurch unter
Umständen an Wert, da unpersönlicher Kontakt mit sinkender Leistungsbereitschaft verbunden sein kann.
DER HANDELSVERTRETER
Handelsvertreter arbeiten ausschließlich im Vertrieb und in den überwiegenden Fällen für ein einziges Unternehmen. Vom
Einzelunternehmer bis zu Agenturen ist alles denkbar, der Aufgabenbereich fast unbegrenzt. Durch den zunehmenden Konkurrenzdruck
investieren Firmen sehr stark in den Vertrieb, wobei dem Handelsvertreter fast immer eine Provision oder ein Fixum + Provision
gezahlt wird. Nicht jeder Mensch ist für den Vertrieb geeignet. Eigenschaften wie Hartnäckigkeit, Nervenstärke, Ausdauer,
Redetalent, Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit intelligenter Argumentation und Kommunikation sind von enormer Bedeutung für den
eigenen Erfolg. Sie sollten also mit Herz und Verstand bei der Sache sein und den Verkauf lieben. Laut HGB und Steuerrecht ist der
Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender.
DIE NEBENBERUFLICHE EXISTENZGRÜNDUNG
Zirka die Hälfte aller Unternehmensgründung erfolg nebenberuflich. Dies zeigt die Vorzüge dieser Form der Selbstständigkeit.
In nahezu jeder Berufsgruppe finden Sie Menschen, die neben ihrer gewöhnlichen Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter sich mit
einem Nebenverdienst den eigentlichen Unterhalt aufbessern. Ob nun als Büroangestellter, der sich zum Ebay-Profiseller mausert oder
als Fließbandbeschäftigter, welcher sein Hobby Musik zur zweiten Berufung macht und nebenbei als DJ auflegt - Möglichkeiten und
Beispiele gibt es genügend. Meist beginnen Sie mit kleineren Einnahmen im Bereich von 100-200 Euro und wachsen dann, je nach
Unternehmerkraft, auf Erlöse im fünfstelligen Bereich. So können sie sich nebenbei eine kleine Existenz aufbauen, die zu mehr
Unabhängigkeit und Freiheit führt. Wer also einen festen Job hat und sich unsicher ist, ob er den großen Schritt zur
Selbstständigkeit bewältigt, für den eignet sich der nebenberufliche Einstieg ideal. Sie können probieren, testen und lernen
dabei worauf es ankommt. Sollte es nicht ganz so funktionieren, wie Sie sich das vorgestellt haben, geben Sie nicht auf! Mit
jedem Fehltritt sammeln Sie Erfahrung und beim nächsten Mal wissen Sie besser, was zu tun ist. Stück für Stück eignen Sie sich
Fähigkeiten und Kenntnisse an, die Sie nutzen und einsetzen können. Achten Sie darauf, dass Ihr unternehmerisches Handeln nicht
in Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber steht. Nebenberufliche Tätigkeiten lassen sich auf lange Sicht nicht verheimlichen und sind
sogar anzeigepflichtig bei Ihrem Chef. Ihnen verbieten kann er allerdings nicht, dass Sie nebenbei eine selbstständige Existenz
aufbauen. Hier schützt Sie das Gesetz (Art. 12 GG). Es sei denn, Sie vernachlässigen Ihre Aufgaben gemäß Arbeitsvertrag oder
gehen in direkte Konkurrenz zu Ihrem Brötchengeber.
DER SUBUNTERNEHMER
Subunternehmer sind Sie dann, wenn Sie von verschiedenen Firmen Teilaufträge annehmen. Die Baubranche ist der bekannteste
Vertreter dieser Form. Dem Kunden gegenüber tritt das Bauunternehmen als Vertragspartner auf und beauftragt Subunternehmen für
die einzelnen Gewerke wie Malerei, Treppenbau, Fenster- und Türenausbau. Üblich ist diese Art der Vergabe im Grunde genommen für
alle größeren Projekte, welche verschiedene Bereiche abdecken. Durch Outsourcing und die Konzentration auf Kernkompetenzen kann
es sich nicht jedes Unternehmen leisten, die Kapazitäten vieler Teilbereiche vorzuhalten. Sollten Sie über genügend Kontakte
verfügen bzw. die Möglichkeit haben mit Ihrer Arbeit anderen Unternehmen zuzuarbeiten, lohnt sich die Tätigkeit als Subunternehmer.
DER INTERIMSMANAGER
Diese Form der unternehmerischen Tätigkeit wird nur in speziellen Fällen angefordert. Interimsmanager verstehen sich als
Krisenbewältiger oder Mentor in stabsähnlicher Funktion. Manchmal kommt es vor, dass Unternehmen das Wissen und die Qualifikation
gestandener Leute benötigen, die jahrelang in dem betreffenden Bereich gearbeitet haben. Sie ordnen die finanziellen Verhältnisse
einer Firma, managen Krisen, optimieren Strukturen und den Organisationsablauf oder führen das Unternehmen in neue Richtungen. Ihr
Einsatz ist oftmals mit großen Umwälzungen intern wie extern verbunden. Die Bezahlung erfolgt entweder nach Tagessätzen
(von 500 Euro bis 5.000 Euro) oder pauschal. Interimsmanager nutzen derartige Angebote, um die Zeit zur Rente sinnvoll zu
überbrücken. Es spielen zumeist auch altruistische Motive eine Rolle, z.B. die Weitergabe von Wissen an die nächste Generation.
Wenn Sie sich für den Job als Interimsmanager bewerben, sollten Sie auf jeden Fall Spaß dabei haben Menschen oder Unternehmen
voranzubringen.
DER FRANCHISE-NEHMER
McDonalds, Obi, Apollo Optik & Co. stehen stellvertretend für eine zwar schon ältere, aber im Trend liegende Form des
Unternehmertums - dem Franchising. Hier schließen Sie als Franchise-Nehmer per Franchise-Vertrag eine geschäftliche Vereinbarung
über einen bestimmten Zeitraum ab, indem Sie den Namen, das Produkt, das Image und andere Leistungen gegen eine Gebühr nutzen
dürfen. Dabei gehen beide Seiten ein Abhängigkeitsverhältnis ein, um bestmögliche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Mehr über die
Vorteile einer solchen Verbindung finden Sie hier.
UNTERNEHMENSBETEILIGUNGEN
Eine Unternehmensbeteiligung kommt nur in zwei Fällen in Betracht. Entweder Sie übernehmen einen Betrieb als Nachfolger (Erbe,
Schenkung) oder Sie kaufen sich in ein Unternehmen ein. Wie Sie sehen, entspricht diese Form der Selbstständigkeit nicht unbedingt
dem üblichen Weg eines Existenzgründers, denn von heute auf morgen verfügen Sie über ein Unternehmen mit Wert. Sie müssen sich nicht
erst in langwierigen Phasen und über Jahre solch ein Unternehmen aufbauen. Sie besitzen es einfach. Nun ist es Ihre Pflicht weiter
zu expandieren und zu wachsen, damit Ihre Existenz nicht gefährdet wird. Der Einkauf kann ebenfalls auf zwei Wegen geschehen. Einmal
als stille Beteiligung oder aktiv. Bei der stillen Beteiligung handelt es sich meist um Personen, die als Investor auftreten und die
Geschäftsführung anderen überlassen. Oberstes Ziel ist hier in der Regel eine Beteiligung am Gewinn. Bei einer aktiven
Unternehmensbeteiligung ist der Käufer meist an zusätzlichen Rechten wie Mitspracheoptionen oder Teilbefugnissen interessiert.
Da Unternehmenskäufe aber meist nur von sehr erfahrenen Personen getätigt werden, ist Sie für eine übliche Existenzgründung weniger
relevant. Auf jeden Fall sollten hier, wenn Sie diesen Schritt erwägen, Sachverständige und Fachkundige zu Rate gezogen werden.
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